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   BVerfG, 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95   

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https://dejure.org/1995,10367
BVerfG, 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95 (https://dejure.org/1995,10367)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95 (https://dejure.org/1995,10367)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 1995 - 2 BvR 1675/95 (https://dejure.org/1995,10367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95
    Der Beschwerdeführer hat eine Korrektur der von ihm mit der Verfassungsbeschwerde der Sache nach gerügten Gehörsverstöße zunächst noch im fachgerichtlichen Verfahren durch Stellung eines weiteren Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO zu betreiben (vgl. BVerfGE 70, 180 ,187 f.,; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1994 - 2 BvR 2071/94 -).

    Stellt der Beschwerdeführer erneut einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO , so obliegt es dem Verwaltungsgericht als zuständigem Fachgericht, den vorläufigen weiteren Aufenthalt des Beschwerdeführers bis zu einer Entscheidung über einen solchen Antrag zu sichern (vgl. BVerfGE 70, 180 ,189 f.,).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95
    Bei einer erneuten Prüfung der Asylgründe des Beschwerdeführers im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO wird das Verwaltungsgericht auch zu berücksichtigen haben, daß nachweislich erlittene Folter nicht nur ungeachtet eines zugrundeliegenden politischen Verfolgungsschicksals zur teilweisen Rechtswidrigkeit der hier im Hauptsacheverfahren angefochtenen Abschiebungsandrohung des Bundesamtes führen kann (§§ 50 Abs. 3 Satz 2 und 51 Abs. 4 Satz 2 AuslG ), sondern daß Folter als besonders scharfe Form der Ausgrenzung eines Menschen aus der staatlichen Friedensordnung auch ein Indiz für staatliche und politisch gerichtete Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG darstellen kann (vgl. zur politischen Gerichtetheit von Folter den Beschluß der Kammer vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/95 - = NVwZ Beilage 2/1995, S. 9 m.w.N.; zur Indizwirkung BVerwGE 67, 184 ,195,).
  • BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93

    Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1995 - 2 BvR 1675/95
    Dort kann er geltend machen, das Verwaltungsgericht habe sich bisher nicht damit befaßt, daß er sich zur Erklärung der Widersprüchlichkeit seines Vorbringens nicht nur auf Zeitmangel seines ersten Prozeßbevollmächtigten, sondern daneben auch auf Sprachschwierigkeit berufen hat, die daraus resultieren, daß er sich mit dem ersten Prozeßbevollmächtigten nur in gebrochenem Deutsch habe verständigen können (vgl. zur Beachtlichkeit von Verständigungsschwierigkeiten im Rahmen der Beurteilung eines Vorbringens zum Verfolgungsschicksal als offensichtlich unglaubwürdig: Beschluß der Kammer vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 - = DVBl 1994, S. 921 = NVwZ Beilage 7/1994 S. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 14 A 215/14

    Politische Verfolgung eines unverfolgt illegal ausgereisten syrischen

    Folter kann ein Indiz für eine asylrechtsrelevante Gerichtetheit der Verfolgung sein, Vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 21. August 1995 - 2 BvR 1675/95 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 (194); OVG NRW, Beschluss vom 18.9.2013 - 14 A 2130/13.A -, S. 3 des amtlichen Umdrucks, führt aber nicht als solche zur Annahme einer politischen Verfolgung, sondern zu Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 14 A 198/14

    Anspruch von unverfolgt, unter Verstoß gegen die geltenden Ausreisebestimmungen

    Folter kann ein Indiz für eine asylrechtsrelevante Gerichtetheit der Verfolgung sein, Vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 21. August 1995 - 2 BvR 1675/95 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 (194); OVG NRW, Beschluss vom 18.9.2013 - 14 A 2130/13.A -, S. 3 des amtlichen Umdrucks, führt aber nicht als solche zur Annahme einer politischen Verfolgung, sondern zu Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 3 K 991/16
    So hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Anzahl von Entscheidungen ausgeführt, dass Folter als schärfste Form der Ausgrenzung eines Menschen aus der staatlichen Friedensordnung ein Indiz für staatliche und politisch gerichtete Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG darstellen "kann" (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. August 1995 - 2 BvR 1675/95 -, Rn. 4, juris; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, Rn. 16 http://www.bundesverfassungsgericht.de) bzw. "regelmäßig" darstellt (Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, juris Rn. 21).
  • VG Freiburg, 08.07.2016 - A 6 K 2036/13
    Dje Anwendung von Folter durch Staatsorgane hat insoweit Indizwirkung für die A n - nahme eines über die reine Kriminalverfolgung hinausgehenden überschießenden politischen Gehalts einer Verfolgung (BVerfG, B. v. 21.8.1995 - 2 BvR 1675/95 und B. v. 5.8.1998 - 2 BvR 157/96; siehe auch B« v. 21.2.2008 - 2 BvR 2141/06 sowie v. 4,12.2012 - 2 BvR 2964/09 Und 27.4.2004.
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